Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die vertragliche Erbringung
sämtlicher angebotenen Kurse und Touren zwischen uns,
SUP and FUN
Meerstraße 6, 31515 Wunstorf
Geschäftsführerin: Stefanie Pohler
Name des Registergerichts und Registernummer
Telefonnummer: 0171 – 9361155
E-Mail Adresse: sup-and-fun@mail.de
und Ihnen als unseren Kunden. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher,
Unternehmer oder Kaufmann sind. Unternehmer ist hierbei jede natürliche oder juristische
Person (egal ob es sich hierbei um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des
Privatrechts handelt) oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des
Vertrages in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2) Alle zwischen Ihnen und uns in Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag
getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB.
(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB.
(4) Abweichende Bedingungen akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der
Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Vertragsschluss und Anmeldung
(1) Die Präsentation der Kurse und Touren auf unserer Webseite, sowie anderweitiger
Broschüren etc. stellen kein bindendes Angebot seitens der Veranstalterin dar, sondern eine
Einladung an Sie, den Kunden, zur Abgabe eines Angebots die Dienstleistungen in Anspruch
zu nehmen.
(2) Mit dem Absenden einer Anmeldung zu den Kursen oder Touren geben Sie ein
rechtsverbindliches Angebot ab. Dies hat in schriftlicher Form oder per E-Mail zu erfolgen.
(3) Wir werden den Zugang Ihres Angebots schnellstmöglich schriftlich, in Textform bestätigen.
In einer solchen Bestätigung liegt noch keine verbindliche Annahme Ihres Angebots, es sei
denn, darin wird nebst der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
(4) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihr Angebot durch eine Annahmeerklärung
unter Bestätigung eines Datums für den Kurs und/oder Tour annehmen.
(5) Sollten die von Ihnen angefragten Termine für einen Kurs oder eine Tour bereits
ausgebucht sein oder die Terminvergabe an dem angefragten Datum aus anderen Gründen
nicht möglich sein, so sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein
Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber schnellstmöglich informieren und bereits
erhaltene Leistungen unverzüglich zurückerstatten.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Der zu zahlende Betrag für die Kurse und/oder Touren sind der Webseite zu entnehmen.
(2) Sämtliche Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Der zu zahlende Betrag für die Tour und/oder Kurs ist vor Tour-/Kursbeginn auf das in der
Angebotsannahme ausgewiesene Konto zu überweisen, unter Angabe der Auftragsnummer.
Die Zahlung muss spätestens eine Woche vor dem Kurs-/Tourtermin erfolgen,
oder am Tag des Kurses durch Barzahlung beglichen werden. Eine Kartenzahlung ist nicht möglich.
§ 4 Teilnahmebedingungen
(1) Die Teilnahme an einer geführten Stand Up Paddel Tour bei Sup-and-Fun ist freiwillig und
erfolgt nach Vertragsschluss mit der Veranstalterin an dem in der Bestätigungsmail
vereinbarten Datum.
(2) Der Teilnehmer muss im Besitz des Freischwimmer-Zeugnisses sein und sich mindestens
15 Minuten freischwimmend über Wasser halten kann.
(3) Grundsätzlich ist es jedem gestattet an den Kursen/Touren teilzunehmen. Jugendliche
unter 16 Jahren bedürfen allerdings eine Einverständniserklärung eines
Erziehungsberechtigten, diese wird bei gleichzeitiger Teilnahme eines Erziehungsberechtigten
vermutet.
(4) Eine Teilnahem unter Alkohol oder Drogeneinfluss ist nicht gestattet. Ferner ist der Konsum
von Alkohol und Drogen während der Tour aus Sicherheitsgründen untersagt.
(5) Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Insbesondere wird ein sorgsamer
Umgang mit der Natur vorausgesetzt. Allen anderweitigen Wasserfahrzeugen ist Vorfahrt zu
gewähren. Auf die Personenschifffahrt ist besonders zu achten. Der Teilnehmer stellt die
Veranstalterin von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese Dritten Schäden in
Folge der Teilnahme des Teilnehmers an der Veranstaltung erleiden. Ferner stellt der
Teilnehmer die Veranstalterin von sämtlichen Haftungsansprüchen frei, sofern diese nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen worden sind. Eingeschlossen sind hierin sämtliche
mittelbare oder unmittelbare Schäden sowie übergesetzliche Ansprüche, die der Teilnehmer,
seine Erben oder sonstige Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen oder im Todesfall
geltend machen können. Gleiches gilt für die Vertreter und Erfüllungsgehilfen der
Veranstalterin.
(6) Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Kurs-/Tourteilnehmer von jeglicher, die
Dienstleistung umfassende, Tätigkeit auszuschließen, sofern der Teilnehmer gegen die hier
genannten Bedingungen verstößt oder durch sein Verhalten die Gesundheit dritter gefährdet.
§ 5 Rücktritt
(1) Der Teilnehmer ist berechtigt von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten, ohne
Angabe von Gründen. Der Rücktritt erfolgt in Textform an die Veranstalterin.
(2) Der Rücktritt ist kostenfrei, wenn ein gleichwertiger Ersatz gestellt werden kann.
Gleichwertiger Ersatz meint hierbei, dass eine andere Dritte Person an die ursprüngliche
Vertragsposition des Rücktretenden tritt und den Vertrag bedient.
(3) Bei Rücktritten bis 14 Tage vor Tour-/Kurstermin wird eine Bearbeitungsgebühr von 20%
des im Vertrag vereinbarten Preises fällig.
(4) Bei Rücktritten 48 Stunden vor Tour/Kursbeginn kann keine Rückerstattung erfolgen.
(5) Der Teilnehmer ist berechtigt nachzuweisen, dass ein entsprechender Schaden nicht oder
nicht in der Höhe wie veranschlagt entstanden ist.
(6) Die Veranstalterin ist ebenfalls berechtigt von dem Rücktrittrecht Gebrauch zu machen,
sofern die planmäßige Ausführung des Kurses/Tour nicht möglich oder erheblich erschwert
ist. Dies ist insbesondere der Fall bei höherer Gewalt, wie Gewitter, Kälte oder allgemein
schlechtem Wetter, Krankheit des Tour-/Kursleiters oder auch bei Nichterreichen der
Mindestteilnehmerzahl. Sollte dies der Fall sein, wird der Teilnehmer schnellstmöglich darüber
in Kenntnis gesetzt und erhält eine volle Rückzahlung des geleisteten Preises. Ein darüber
hinaus gehender Schadensersatzanspruch besteht indes nicht, außer für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit der Veranstalterin.
§ 6 Verlegung, Absage, Abbruch, Änderungen
(1) Die Veranstalterin behält sich das Recht vor die Veranstaltung terminlich und zeitlich zu
verlegen, sofern dies für den Teilnehmer zumutbar ist. Eine entsprechende Mitteilung geht
dem Besucher mindestens eine Woche vor der ursprünglichen Veranstaltung zu. Die
Änderung des Programms bleibt dem Veranstalter ebenfalls vorbehalten. Der Teilnehmer wird
zeitnah über diese unterrichtet. Änderungen aus wichtigem Grund sind jederzeit möglich –
auch kurz vor und/oder während der Veranstaltung werden (z.B. wegen höherer Gewalt,
Staatstrauer, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung oder zur Abwendung drohender
Gefahren – zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit des Besuchers – oder ähnliches) –.
Hieraus könne für den keine Ansprüche abgeleitet werden, es sei denn der Veranstalter
handelt mit Vorsatz oder grob fahrlässig.
(2) Änderungen im geplanten Tourenverlauf sind nicht auszuschließen. Insbesondere bei Wind
oder aus anderen Gründen der Sicherheit wird nach Ermessen der Veranstalterin ein
Ersatzprogramm festgelegt.
§ 7 Haftung
(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer sichert mit dem Antritt zu der
Veranstaltung zu, dass er sich gesundheitlich in der Lage befindet an der Veranstaltung
teilzunehmen. Dies lässt er sich auf Wunsch der Veranstalterin von einem Arzt bescheinigen.
(2) Die Haftung der Veranstalterin – auch gegenüber Dritten – ist beschränkt auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die von dem Veranstalter eingesetzten Firmen und
Helfer.
(3) Die Haftung der Veranstalterin für andere Schäden als solche aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin, oder seines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
(4) Die Veranstalterin haftete nicht für Ausrüstungs- und sonstige Gegenstände der
Teilnehmer, die während der Veranstaltung abhandenkommen, es sei denn Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit liegen vor.
§ 8 Ausrüstung
Ausrüstung kann für den Zeitraum der Tour/Kurs entliehen werden. Bei Verlust oder
vorsätzlicher Zerstörung haftet der Teilnehmer für den Zeitwert.
§ 9 Mithilfe der Teilnehmer
Boardverladung und Wassern der Boards erfordern die Mitarbeit aller Teilnehmer. Ebenfalls
verpflichten sich die Teilnehmer die Boards und Paddel in gleichsauberen Zustand zurück zu
geben, in welchem sie es zu Beginn erhalten haben.
§ 10 Bilderverwertung
Sofern der Teilnehmer mit der Erstellung und Verwendung von Film- Ton und Bildaufnahmen
einverstanden ist, ist eine entsprechende Einwilligungserklärung am Tag des Kurses/Tour der
Veranstalterin schriftlich anzugeben. Die Einwilligungserklärung befindet sich vor Ort oder als
Download auf sup-and-fun.com . Weitere Informationen sind der Einwilligungserklärung
angehängt.
§ 11 Anwendbares Recht; Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist Hannover.
§ 12 Wirksamkeit
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unzulässig sein, so bleiben die
restlichen Bestimmungen von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmung tritt eine inhaltlich entsprechende gesetzliche Bestimmung.